Zahlt Rechtsschutzversicherung Testament
21. Januar 2019
Bei einem Testament soll der letzte Wille festgehalten werden. Dabei werden die Notarkosten je nach Geschäftswert und Vertrag unterschieden. Bei einem Einzelvertrag bis zu 10.000 Euro werden 160,00 Euro erhoben. Anders verhält es sich bei einem Wert von mehr als 100 000 Euro und einem Gemeinschaftlichen Testament, wo die Notargebühren bei 4.490 Euro liegen. Dabei können die Rechtsschutzversicherungen im Rahmen des „Beratungsrechtsschutzes im Erb- und Familienrecht“ übernommen werden. Die Versicherten haben jedoch mindestens einen Anspruch auf die Kostenübernahme inmitten der telefonischen Rechtsberatung.
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Checkliste eines Testaments inmitten der Rechtsschutzversicherung
Die Experten vom ERBRECHT RATGEBER haben zusammengefasst, worauf bei einem Testament geachtet werden sollte. Dabei werden wichtige Fragen aufgelistet:
- „Besteht eine Testierfähigkeit? Welche zwingenden Formvorschriften sind bei der Abfassung des Testaments zu berücksichtigen?
- Wo soll das Testament nach Errichtung verwahrt werden?
- Eigener Personenstand – verheiratet, ledig oder geschieden?
- In welchem Güterstand (Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung, Gütergemeinschaft) lebt der Erblasser?
- Existiert ein Ehe- oder Erbvertrag?
- Existieren zeitlich frühere Testamente?
- Existieren eheliche oder nichteheliche, adoptierte oder für ehelich erklärte Kinder?
- Ist mit weiteren Nachkommen zu rechnen?“
Ein Testamentsvollstrecker ist eine vom Erblasser ernannte Person, die mit der Testamentsvollstreckung laut §§ 2197 ff. BGB beauftragt ist.
Weitere Fragen, die mit der Rechtsschutzversicherung geklärt werden sollten
Neben der reinen Deckungszusage für die Kosten eines Notars sollten Sie auch darauf achten, welche Fragen Sie selbst klären können. Dabei ist es sinnvoll einen Fragenkatalog für den Rechtsanwalt zusammenzufassen. Dabei kann die Versicherung auch über eine etwaige Patientenverfügung, eine Vorsorgevollmacht und weitere Testamentsfragen aufklären. Darüber hinaus hat eine Rechtsschutzversicherung den Vorteil, dass auch Partner Anwälte als auch Notare angeboten werden können, die dann direkt vermittelt werden, um weitere Testamentsfragen zu klären oder ein Testament aufzusetzen.
Verwandtenerbrecht laut advocatio.de
Übersicht „Gesetzliches Erbrecht der Verwandten“ | ||
---|---|---|
Erben 1. Ordnung: | Abkömmlinge des Erblassers, das heißt die Kinder, Enkel, Urenkel, Ur-Urenkel | § 1924 BGB |
Erben 2. Ordnung: | Eltern und deren Abkömmlinge, das heißt die Geschwister, Neffen und Nichten, Großneffen und Großnichten des Erblassers | § 1925 BGB |
Erben 3. Ordnung: | Großeltern und deren Abkömmlinge, das heißt Onkel und Tanten, Cousins und Cousinen des Erblassers | § 1926 BGB |
Erben 4. Ordnung: | Urgroßeltern und deren Abkömmlinge | § 1928 BGB |
Erben 5. und fernerer Ordnungen: | Ur-Urgroßeltern und entferntere Verwandte | § 1929 BGB |
Gemeinschaftliches Testament und Einzeltestament
Es werden die Notargebühren nach festen Vorgaben festgelegt. Umso günstiger die Geschäftswerte bei einer Testamentserstellung inmitten der Rechtsschutzversicherungen ausfallen, desto geringer auch die Notargebühren. Beim Erbrecht können die Kosten jedoch auch sehr hoch ausfallen. Wie in der Einleitung bereits erwähnt können eben diese Gebühren auf bis zu 4.490 Euro festgehalten werden. Mindestens jedoch 160 Euro. Eine Rechtsschutzversicherung ist dann hilfreich, wenn die Gebühren hoch ausfallen und klar über der Selbstbeteiligung liegen. Andernfalls sollte vom Gebrauch der Rechtsschutzversicherung abgesehen werden.
Testamentskosten Zusammensetzung
Geschäftswert | Notargebühren Einzeltestament | Notargebühren Gemeinschaftliches Testament Erbvertrag |
---|---|---|
10000 | 160 | 270 |
20000 | 210 | 360 |
50000 | 300 | 520 |
100000 | 470 | 810 |
200000 | 720 | 1250 |
500000 | 1450 | 2590 |
1000000 | 2410 | 4490 |
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