Rechtsschutzversicherung Domainrecht

Die Registrierung einer Domain kann unter gewissen Umständen rechtliche Schwierigkeiten mit sich bringen. Generell gibt es kein Gesetz, was bestimmte Registrierungen angeht, der Nutzer sollte jedoch bestimmte Bedingungen beachten, um Schwierigkeiten zu vermeiden. Hierzu gibt es beispielsweise den Leitsatz, dass bei der Wahl des Domainnamens auf den Namen einer prominenten Person verzichtet werden sollte. Weitere Rechtsgebiete sind Moderecht, Designrecht, Geschmacksmusterrecht und natürlich das Internetrecht.

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Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
㤠12 Namensrecht
Wird das Recht zum Gebrauch eines Namens dem Berechtigten von einem anderen bestritten oder wird das Interesse des Berechtigten dadurch verletzt, dass ein anderer unbefugt den gleichen Namen gebraucht, so kann der Berechtigte von dem anderen Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. Sind weitere Beeinträchtigungen zu besorgen, so kann er auf Unterlassung klagen.“

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Die Definition des Domainrechts

Rechtsschutzversicherung Domainrecht

Laut Wikipedia werden unter dem Begriff Domainrecht verschiedene gesetzliche Regelungen für die Vergabe einer Internetdomain zusammengefasst. Hierbei geht es hauptsächlich um Second-Level-Domains, da in diesem Bezug häufig ein Missbrauch auftritt, weil beispielsweise Namen von Prominenten oder rechtswidrig genutzte Bezeichnungen ausgewählt werden. Im Rechtsbereich zählt das Domainrecht zum Namens-, Marken- und Wettbewerbsrecht. Einzelne Urteile wurden in den Jahren 2001 und 2003 bereits ausgesprochen, ein allgemeines Gesetz gibt es jedoch nicht. Versicherte, welche einen gewerblichen Beruf nachgehen, können sich so ebenfalls absichern. Der Rechtsschutz in der Steuererklärung. 

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Verwechslungsgefahr steht hauptsächlich im Vordergrund

Beim Domainrecht steht hauptsächlich der Missbrauch und die Verwechslungsgefahr von Eigennamen oder Bezeichnungen im Vordergrund. Um juristischen Schwierigkeiten aus dem Weg zu gehen, hat man sechs Leitsätze entwickelt, die zwar nicht gesetzlich festgelegt sind, aber garantieren, dass abseits dieser keinerlei rechtliche Schritte zu erwarten sind, sofern man sich bei der Registrierung daran hält. Zu vermeiden bei der Registrierung sind:

  • 1. Markennamen oder Namen eines Unternehmens
  • 2. Namen Prominenter, Zeitungen, Filme oder Software
  • 3. Kfz-Kennzeichen oder Städtenamen
  • 4. staatliche Einrichtungen
  • 5. Domains bei denen Tippfehler einkalkuliert wurden
  • 6. gefährliche Domains, die beispielsweise den Eindruck illegaler Aktivitäten erwecken

Im Grunde darf jeder registrieren, worüber er auch das eigene Recht besitzt. Das heißt, den eigenen Namen, das eigene Unternehmen, oder einen frei erfundenen Fantasienamen, der nicht durch ein Copyright geschützt ist. Es gilt also, vor der Registrierung zu ermitteln, auf welch schmalem oder breiten Grad man sich bezüglich des Domainrechts befindet, um juristische Probleme zu vermeiden. Selbst Fanseiten von Prominenten sind problematisch, da hier der namensrechtliche Schutz besteht.

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Was wenn der eigene Name mit einer Marke kollidiert

Es gibt viele Namen, die man auch als eigene Marke kennt. Als Beispiel Mars Schneider oder Mercedes Mustermann. Beides bildet hierbei einen Vornamen, die Marken selbst sind aber durch Lebensmittel oder die Automobilindustrie bekannt. Möchte man nun seinen eigenen Namen zur Internetadresse machen, sollte man sich möglicherweise eine Abkürzung für den Vornamen einfallen lassen. Denn wenn es zu rechtlichen Problemen in Form einer Abmahnung kommt, bekommt immer das Unternehmen das vorrangige Recht auf den Domain-Namen. Hier gelangen Sie zum https://rechtsschutzversicherungen-heute.de/.

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Ähnliche Domains mit Problemen

Bei staatlichen Einrichtungen kann es richtigen Ärger geben. So ist die Regierung eigentlich regelmäßig auf der Suche nach Domains, in denen das Wort ‚Staat‘ vertreten ist, oder jenen, die sich ähnlich anhören oder einen vergleichbaren Zweck erfüllen. Hängt nämlich der gewöhnliche ‚Otto-Normal-Verbraucher‘ dahinter, muss er nicht nur mit einer Abmahnung rechnen, sondern mit weitreichenden, rechtlichen Schritten, die ihn teuer zu stehen kommen könnten. Der Streitwert im Rahmen der Prozesse lag bisher zwischen 25.000 und 500.000 Euro. Gute Anbieter im Bereich Rechtsschutzversicherung sind:

Das Beispiel shell.de

Dass schon die Registrierung problematisch sein kann, beweist der Fall von shell.de. Der Name genießt einen besonderen Bekanntheitsgrad, die Kläger machten vom Markenrecht Gebrauch und bekamen am 22. November 2001 recht. Wer eine ähnliche Adresse registrieren möchte, ist grundsätzlich dazu verpflichtet, einen Zusatz an den eigentlichen Namen zu hängen, so dass unmissverständlich klar ist, dass es sich nicht um den Tankstellen-Riesen handelt, sondern um eine völlig andere Internetseite. Laut unterschiedlichen Suchraster, bietet der Anwalt Seifried einen gewerblichen Rechtsschutz an.

Amt für Markenrecht hilft in manchen Fällen weiter

Eine Domain zu finden, die sich an alle Richtlinien hält und bei der keinerlei juristische Schwierigkeiten zu befürchten sind, ist gar nicht so einfach. Es gibt jedoch Services, die sich zumindest in Deutschland nutzen lassen, um herauszufinden, ob es sich um eine eingetragene Marke handelt. Das DPMA-Register hilft weiter, ebenso WIPO und das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt. Im Idealfall ist es sogar empfehlenswert, für den Domain-Namen einen eigenen Markennamen beim Patentamt eintragen zu lassen, wenn man denn Wert darauf legt.

Die Situation in Österreich

Auch Österreich bemüht sich um die Klarstellung, was bezüglich des Domainrechts erlaubt ist und was nicht. Im Jahr 2000 und 2001 legte man daher fest, dass der Domainname grundsätzlich dem Lauterkeitsgebot des Wettbewerbsrechtes unterliegt und man einer Verwechselungsgefahr unbedingt aus dem Weg gehen sollte. Es besteht das allgemeine Kennzeichenrecht. Es besteht ferner kein Anspruch auf die Übertragung einer Domain, was wiederum bei kritischer Leseart auch revidiert werden könnte.

Rechtsschutzversicherung Domainrecht ist in Deutschland noch ausbaufähig

Das Domainrecht in Deutschland ist durchaus noch ausbaufähig. Derzeit besteht nur die Gefahr einer juristischen Bestrafung, sofern man sich nicht an einen Leitsatz aus dem hier aufgeführten Spektrum hält. Bei der Registrierung (auch bei gewerblicher Nutzung) eines Domainnamens sollte man sich jedoch vorher Gedanken darüber machen, ob eventuelle Probleme folgen könnten. Denn falls schließlich ein Urteil gesprochen wird, ist der Streitwert erheblich. Die Domain ist hinterher für den Domaininhaber nutzlos, da er sie nicht mehr verwenden darf. Die Wahl einer Domain sollte wohlüberlegt sein.Doch im Notfall kann ein entsprechender Rechtsanwalt weiterhelfen.

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Die drei großen deutschsprachigen Regiestrierungsstellen organisieren auch „Domain pulse“

Regelmäßig finden unter dem Begriff „Domain pulse“ Veranstaltungen statt, die zum Thema Domainrecht viele Informationen für User und Networker bereitstellen. 2017 wird in Wien (Österreich) die nächste Fachtagung von nic.at organisiert. Dabei treffen die drei großen deutschsprachigen Registrierungsstellen DENIC eG (Deutschland), SWITCH (Schweiz) und Nic.at (Österreich) unter dem Hauptthema „Netzwerken in Netzwerken“ zusammen. Weitere Informationen dazu finden Sie unter www.nic.at.