Deckungszusage Rechtsschutzversicherung der Anwaltskosten

Im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung handelt es sich bei der Rechtsschutzversicherung um eine reine Kostenversicherung. Dabei zahlt der Versicherer nur dann die Kosten, wenn durch ihn vorher eine Deckungszusage erteilt wurde. Deshalb ist auch wichtig, dass der Versicherer (Deckungsanfrage) rechtzeitig über den Eintritt eines Rechtsschutzfalls und alle damit zusammenhängenden Umstände informiert wird. Ein genaues Muster für den Rechtsanwalt gibt es im Rahmen der Rechtsschutz jedoch nicht. Deckungszusage Rechtsschutzversicherung der Anwaltskosten

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Deckungszusage Rechtsschutzversicherung der Anwaltskosten

  • Grunddaten
    Rechtsstand ab 1.8.2013
    Streitwert: 5.000,00
    Anzahl Mandanten: 1
    Anzahl Gegner:1
    Außergerichtliche Vertretung
    Gerichtliche Vertretung
    2. Instanz
    3. Instanz
    Kostenübersicht:Gesamt
    Eigene Anwaltskosten: 3.610,76
    Fremde Anwaltskosten: 3.352,60
    Gerichtskosten: 1.752,00
    Summe: 8.715,36
    Außergerichtliche Kosten Geschäftsgebühr Nr. 2300,1008 VV RVG:1,3
    Einigungsgebühr Nr. 1000 VV RVG:
    Auslagen Nr. 7001 u. 7002 VV RVG:

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Deckungszusage Rechtsschutzversicherung über Anwalt einholen

Deckungszusage Rechtsschutzversicherung

Eine recht einfache Möglichkeit, eine Deckungszusage zu erhalten, ist die Vorlage des Versicherungsvertrages beim Anwalt. Dieser prüft zunächst, ob ein Sachverhalt auch tatsächlich Aussicht auf Erfolg hat und wird dann auch gleich die Deckungszusage bei der Rechtsschutzversicherung einholen. In der Regel wird es dadurch auch einfacher, eine Deckungszusage des Rechtsschutzes zu erhalten, weil ein Anwalt die Erfolgsaussichten oft besser darstellen kann, als der Versicherungsnehmer selbst.

Erfahren Sie auch hier mehr zu den Themen Gerichtskosten und Kosten des gegnerischen Anwalts.

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Die Erteilung der Deckungszusage

Meist wird zuerst für das außergerichtliche Tätigwerden eine Deckungszusage durch die Rechtsschutzversicherung erteilt. Im weiteren Verlauf werden dann auch die Kosten für gerichtliche Verhandlungen übernommen. Generell sollten Versicherungsnehmer vorsichtig sein, solange noch keine Deckungszusage vorliegt, da sie ansonsten unter Umständen die Kosten selbst tragen müssen.Bevor es zur Deckungszusage kommt, überprüft die Rechtsschutzversicherung in der Regel, ob für den Fall auch Schutz durch den Versicherungsvertrag besteht. Sind die Erfolgsaussichten außerdem gut, dann dürfte es bei der Erteilung der Deckungszusage keinerlei Probleme geben.

Widerruf der Deckungszusage – Deckungszusage Rechtsschutzversicherung der Anwaltskosten

Eine bereits erteilte Deckungszusage kann vom Versicherer in der Regel nicht widerrufen werden. Stellt sich jedoch nachträglich heraus, dass zum Beispiel aufgrund einer Verletzung der Obliegenheitspflichten (Mutwilligkeit) des Versicherungsnehmers kein Versicherungsschutz besteht, ist ausnahmsweise ein Widerruf möglich. Unter Umständen kann eine Deckungszusage, die bereits erteilt wurde, aufgrund eines wenig aussichtsreichen Prozesses zurückgezogen oder auch eingeschränkt werden. In diesem Fall muss der Rechtsanwalt seinen Mandanten belehren, wenn er gegen die Handlung der Rechtsschutzversicherung nichts tun kann. Der Mandant würde dann wahrscheinlich die Kosten selbst tragen müssen.

Ablehnung der Deckung

Die Entscheidung, dass eine Deckungszusage zum Rechtsschutz vom Versicherer abgelehnt wird, kann der Versicherungsnehmer überprüfen lassen. Als erstes sollte dabei natürlich bedacht werden, ob denn auch wirklich alle zum Rechtsschutzfall relevanten Angaben gegenüber Rechtsanwalt und Versicherung gemacht wurden, damit die Versicherung auch tatsächlich die Erfolgsaussichten beurteilen kann. Nur wenn dies geschehen ist, kann auf außergerichtlichem oder notfalls sogar gerichtlichem Weg eine Deckungszusage eingefordert werden. Der bekannteste Anbieter in Deutschland ist die DEURAG.

Der Stichentscheid einer Rechtsschutzversicherung

Für den Versicherungsnehmer besteht – abhängig vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses der Rechtsschutzversicherung sowie den Versicherungsbedingungen – die Möglichkeit, einen so genannten Stichentscheid zu erwirken. Wenn der Rechtsschutzversicherer die Kostenübernahme für den Rechtsstreit ablehnt, kann der Stichentscheid neben dem Schiedsgutachten zur Prüfung der abgelehnten Deckungszusage entsprechend den Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen herbeigeführt werden. Ein Stichentscheid kann nach Erlaubnis des Rechtsschutzversicherers durch einen Rechtsanwalt erfolgen. Die „Deckungszusage ist in § 17 (4) Satz 1 ARB 2000 geregelt“.

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Deckungszusage Rechtsschutzversicherung – Gutachter und Anwalt

Viele Versicherungsgesellschaften bestehen jedoch oft auf einen Gutachter, was für den Versicherungsnehmer vor allem dann teuer wird, wenn der Gutachter zu Gunsten der Versicherungsgesellschaft entscheidet – in diesem Fall müssen die Gutachterkosten vom Versicherungsnehmer gezahlt werden. Die Kosten einer Klage kann der Mandant nur in den seltensten Fällen von der Steuer absetzen. Absetzbar laut Versicherungsrecht sind hingegen die Kosten für eine Rechtsschutzversicherung, die beruflich verwendet wird.

Wir bieten Ihnen hier auch die Möglichkeiten die Kosten der Versicherungen untereinander zu vergleichen. Alles Weitere auch auf dieser Seite.

Anwaltswechsel

Kann der Rechtsanwalt eine ausreichende Begründung für einen guten Erfolg des Rechtsschutzfalls erbringen, muss die Versicherungsgesellschaft die Deckungszusage erteilen. Die Kosten für einen solchen Stichentscheid müssen dann von der Rechtsschutzversicherung übernommen werden. Im Vergleich zum Schiedsgutachten ist der Stichentscheid sowohl für Versicherer als auch für Versicherungsnehmer bindend. Es besteht die Möglichkeit einer zeitgleichen Klage für den Versicherungsnehmer, da der Stichentscheid einer Deckungsklage nicht vorgeschaltet ist. Weitere Informationen über die einzelnen Rechtsschutzversicherer und dem Versicherungsrecht beim Firmenrecht hier.

Das Schiedsgutachten

Im Versicherungsvertragsgesetz § 128 wird ein so genanntes Schiedsverfahren mit Gutachter vorgesehen. Für den Versicherer ist dieses Verfahren binden, für Versicherungsnehmer jedoch nicht. Somit besteht für den Versicherungsnehmer auch die Möglichkeit, nach einem ablehnenden Schiedsspruch auf eine Deckungszusage durch die Rechtsschutzversicherung zu klagen. In diesem Fall muss der Versicherungsnehmer jedoch die Kosten für das Schiedsgutachten übernehmen. Generell ist das Schiedsverfahren der Deckungsklage nicht zwingend vorgeschaltet, Versicherungsnehmer können also auch zeitgleich Klage einreichen.

Der Gutachter, der in einem Verfahren ein Schiedsgutachten erstellen soll, wird durch die Rechtsanwaltskammer bestimmt. Für den Versicherungsnehmer ist dies etwas umständlicher, als der Stichentscheid. Allerdings kann auch eine Anrufung des Ombudsmanns erfolgen. Hierbei handelt es sich um eine Art Schlichtungsstelle für Versicherungen. Informationen werden auch von der Rechtsanwaltskammer Berlin zur Verfügung gestellt. Unter dem Punkt „Quellenangaben“ erhalten Sie einen Verweis zur RAK Berlin. Auch bei Baumängeln hilft der Rechtsschutz.

Die Deckungsklage bei Anwaltswechsel und Schuldeingeständnis

Bei einer Deckungsklage handelt es sich um eine Klage des Versicherungsnehmers gegen die Rechtsschutzversicherung zur Übernahme der Kosten für die Wahrnehmung aller rechtlichen Interessen. Eine Einreichung ist als Feststellungs- bzw. Leistungsklage möglich. Mit einer Leistungsklage wird darauf hingearbeitet, dass bereits entstandene Kosten übernommen werden. In einer Feststellungsklage soll vom Gericht festgestellt werden, ob die Rechtsschutzversicherung zur Kostenübernahme in einem Rechtsschutzfall verpflichtet ist. Auch bei einem Anwaltswechsel und bei Berufung kann der Anbieter die Kosten übernehmen. Es gelten jedoch die genauen Bedingungen der jeweiligen Versicherer.

Fristen müssen beachtet und eingehalten werden- Das gilt auch für den Rechtsanwalt

Generell müssen Versicherungsnehmer darauf achten, dass bei Bescheiden und auch Strafbefehlen eine bestimmte Einspruchs- bzw. Widerspruchsfrist gilt. Sind diese Fristen abgelaufen und die Deckungszusage wurde noch nicht erteilt, werden Bescheide von Behören oder auch Sozialversicherungen rechtskräftig. Eine wichtige Absicherung für den Versicherungsnehmer ist der Zusatz im Bereich Arbeitsrecht und Kündigung. Mehr auch hier.

Deckungszusagen bei Rechtsschutzversicherungen

Die Deckungszusage im Rechtsschutz wird benötigt, um die Kosten auch wirklich über die Rechtsschutzversicherung abrechnen zu können. Generell sollte die Deckungszusage abgewartet werden, bevor Kosten entstehen, da diese bei einer Ablehnung vom Versicherungsnehmer selbst getragen werden müssen. Deshalb ist es sinnvoll, wenn der beauftragte Rechtsanwalt selbst die Deckungszusage einholt, da er die möglichen Erfolgsaussichten besser gegenüber der Versicherung begründen kann, als es ein der Versicherungsnehmer als Laie tun würde. Alle Informationen rund um den Test https://rechtsschutzversicherungen-heute.de/.

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